Die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dient dem Schutz vor Finanzkriminalität und ist ein wichtiger Faktor für einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Dabei nehmen neben staatlichen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden auch die privatrechtlichen Akteure des Finanz- und des Nichtfinanzsektors eine zentrale Rolle ein.
Insbesondere auf europäischer Ebene wird dem Thema eine große Bedeutung beigemessen. Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2021 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Darunter befinden sich der Entwurf einer EU-Geldwäscheverordnung, der Entwurf für die 6. EU-Geldwäscherichtline, der Vorschlag zur Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde und die überarbeitete Fassung der Geldtransferverordnung.