Wer sich rechtzeitig mit der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie beschäftigt, kann gegebenenfalls erhebliche Mehrbelastungen verhindern. Passen Sie deshalb kurzfristig Ihre Steuerposition bestmöglich an das neue Gesetz an.
Nachdem sich das Gesetzgebungsverfahren – auch bedingt durch die COVID-19-Pandemie – mehrere Monate hinzog, hat die Bundesregierung Mitte März ihren Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) veröffentlicht. Damit sollen die Vorgaben der „Anti Tax Avoidance Directive“ der EU (ATAD) in nationales Gesetz überführt werden. Der Fokus liegt auf den Bereichen hybride Gestaltungen, Entstrickungs- und Wegzugs- sowie Hinzurechnungsbesteuerung. Die bereits im Referentenentwurf gestrichenen Anpassungen der deutschen Verrechnungspreisregelungen finden sich nun im Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) wieder. Dieses Gesetz liegt ebenfalls als Regierungsentwurf vor.
Rechtzeitig Maßnahmen ergreifen
Aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten in Folge der Corona-Pandemie zögerten bisher insbesondere Mittelständler die Auseinandersetzung mit der Gesetzesänderung hinaus. Doch nun geht kein Weg mehr daran vorbei, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Bei Nachlässigkeiten in der Umsetzung riskieren Unternehmen hohe Mehrbelastungen. Diese drohen spätestens bei der Betriebsprüfung für die betroffenen Jahre. Daher sollten sich auch mittelständische Unternehmen und in Deutschland ansässige Unternehmen mit ausländischer Muttergesellschaft spätestens jetzt mit ATAD-konformen Prozessen und Strukturen auseinandersetzen. Je später sie es tun, desto weniger Gestaltungsspielraum haben sie.
Tax Bites – ATADUmsG: Hinzurechnungsbesteuerung
In der neuen Folge der Tax Bites erklären unsere Steuerexperten Claus Jochimsen-von Gfug, Dr. Markus Gsödl und Dr. Oliver Heinsen, welche Änderungen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung im Rahmen des ATADUmsG auf Unternehmen zukommen.
Tax Bites – ATADUmsG: Anti-Hybrid-Regeln
Im Zuge des ATAD-Umsetzungsgesetzes sollen Anti-Hybrid-Regeln die Effekte aus hybriden Strukturen beseitigen. Was es damit auf sich hat, erläutern unsere Steuerexperten Claus Jochimsen-von Gfug, Christian Schmid und Oliver Mattern.
Diese Seite bietet Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen. Gerne unterstützen Sie unsere Expertinnen und Experten bei der Bedarfsanalyse und der Implementierung ATAD-konformer Strukturen in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns an.
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Claus Jochimsen-von Gfug
Partner, International Transaction Tax
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Michael Freudenberg
Partner, Tax, Head of Global Transfer Pricing Services in Germany
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