Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise hat das Europäische Parlament nach einer langwierigen Debatte die AIFM-Richtlinie am 11. November 2010 verabschiedet. Am 21. Juli 2011 ist sie mit Beginn einer zweijährigen Umsetzungsfrist in Kraft getreten. Das Ziel der AIFM-Richtlinie besteht in einer EU-weit harmonisierten Regulierung der aufsichtsrechtlichen Überwachung von Verwaltern alternativer Investmentfonds, zur binnenmarktweiten Erbringung von Dienstleistungen und zum Vertrieb von alternativen Investmentfonds.
Die AIFMD beinhaltet einerseits eine Bewilligungs- und Aufsichtspflicht für alle in der EU domizilierten Manager von Investmentfonds, die nicht unter die UCITS-Richtline fallen. Andererseits reguliert die AIFMD den direkten Zugang zum EU-Markt für Fondsmanager aus Drittstaaten und verlangt auch für die Delegation der Vermögensverwaltung in Drittstaaten eine gleichwertige Aufsicht sowie Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden.
Um einer drohenden Isolation der Schweizer Fondsindustrie entgegen zu wirken, hat der Bundesrat Anfang Mai 2011 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen eröffnet. Die Gesetzesrevision beinhaltet die Ausweitung der Aufsicht auf sämtliche Vermögensverwalter von schweizerischen und ausländischen kollektiven Kapitalanlagen, erhöhte Anforderungen an die Verwahrstelle sowie verstärkte Vorschriften für den Vertrieb.
- Welche Auswirkungen hat die AIFMD auf Produktstrategien und Geschäftsmodelle?
- Welche notwendigen Vorkehrungen sind während der Umsetzungsfrist zu treffen?
- Wie entwickelt sich die Situation in der Schweizer Gesetzgebung weiter?
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