Die aktuelle Zielsetzung der BIS ist dabei:
- Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors um zukünftig finanzielle oder ökonomische Schocks besser zu absorbieren
- Verbesserung des Risikomanagements und der Governance
- Verbesserung der Transparenz und der Anforderungen für die Offenlegung
Hinsichtlich der Kapitalausstattung der Institute beinhaltet die Erweiterung der Regulation insbesondere eine deutliche Stärkung der Eigenkapitalbasis, sowohl bezüglich Höhe als auch Qualität. So wird die Definition von Tier 1 Kapital enger gefasst und ein Mindestniveau von 6% Tier 1 Kapital gefordert. Darüber hinaus sind antizyklische Kapitalpuffer aufzubauen. Eine bei den Schweizer Grossbanken bereits eingeführte Leverage Ratio wird in Basel III ebenfalls eingeführt. Diese begrenzt die Risikoaktiva durch eine Volumenobergrenze auf 3% (in Bezug auf das Tier 1)
Die Regelungen, die unter Basel III zusammengefasst werden, umfassen neben der Ausweitung der Eigenmittelregulation auch eine massgebliche Ausweitung der Regulation des Liquiditätsmanagements der Institute. Die Basel-III-Regelungen beinhalten zudem weitreichende Aspekte hinsichtlich der Ausweitung der Governance und der Publizitätspflichten.
Basel III wird sich auf Ihre Geschäftstätigkeit auswirken. Die erweiterte Regulation wird Einfluss auf die Wettbewerbssituation haben. Wie die jüngste Geschäftsentwicklung zeigt, ist die Regulation aber nicht einfach ein geschäftsbehindernder Faktor. Der Finanzplatz Schweiz geniesst nicht zuletzt aufgrund seiner Regulation weltweit ein hohes Ansehen.
Hinsichtlich der Profitabilität der Institute ist zu erwarten, dass durch die Stärkung der Eigenmittelbasis die Ertragskraft in Relation zum eingesetzten Eigenkapital zurückgehen wird. Darüber hinaus wird die Umsetzung Ressourcen binden und in zahlreichen Einzelaspekten auch fundierte Abklärung benötigen.
Die Offenlegung ist ein Aspekt, dem höchste Aufmerksamkeit beizumessen ist. Hier gilt es das Institut so zu steuern, dass die Erwartungshaltung einer Vielzahl von Interessensgruppen erfüllt wird. Diese Gruppen sind nicht nur Regulatoren, Investoren und Analysten, sondern auch Ratingagenturen, welche die Offenlegung mit erhöhter Aufmerksamkeit verfolgen und in ihren Ratings berücksichtigen werden.
- Aufgrund unserer weitreichenden Erfahrung in der Regulation in Kombination mit unseren Erfahrungen in Reportingangelegenheiten und Offenlegungsaspekten verfügen wir über ein breites Erfahrungsspektrum hinsichtlich der Umsetzung von neuen Regulationen.
- Unsere Spezialisten haben umfassende Branchenkenntnisse in den Bereichen Banking und Investment Management in Verbindung mit entsprechendem regulatorischen Know-How. Dadurch können wir Sie aktiv unterstützen: Nicht nur in der generellen Umsetzung der neuen Vorschriften, sondern auch in der Klärung von komplexen und spezifischen Einzelaspekten.
- Die Nutzung von Synergieeffekten durch die Kombination der Geschäftssteuerung mit den regulatorischen Anforderungen zum Nutzen Ihres Geschäftserfolgs ist uns dabei ein wichtiges Anliegen.