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  • Typ: Press release
  • Datum: 29.04.2010

Weitreichende Veränderungen bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen durch neue Vorschläge des IASB 

KPMG reagierte heute auf die jüngsten Vorschläge des International Accounting Standards Board (IASB) zur Neuregelung der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen und ähnlichen, langfristigen Leistungsansprüchen von Mitarbeitenden gemäss IFRS-Regeln. Der vorliegende Entwurf des IASB ist für Schweizer Konzerne insofern brisant, als die Schweizer BVG-Pläne gemäss IFRS als leistungsorientierte Pläne zu klassieren und zu bilanzieren sind. Besonders betroffen wären diejenigen Unternehmen, welche bisher von der Möglichkeit des sogenannten Korridoransatzes gebrauch machen und eine Unter- oder Überdeckung der Personalvorsorgeeinrichtungen nicht sofort in der Konzernbilanz erfassen.

 

Einer der zentralen Vorschläge des IASB läuft auf die Vorschrift hinaus, versicherungs-mathematische und anlagetechnische Gewinne und Verluste leistungsorientierter Vorsorgepläne unmittelbar in der Konzernbilanz zu erfassen. IFRS-Anwender, welche bisher nach der Korridormethode bilanzierten, mussten solche Gewinne und Verluste bisher solange nicht im Konzernabschluss erfassen, als diese eine gewisse Bandbreite nicht überschritten. Der vorliegende Entwurf des IASB verlangt neu, dass aktuarielle Gewinne und Verluste sofort erfasst werden. Letzteres erfolgt jedoch nicht in der Erfolgsrechnung, sondern als Teil des sonstigen Gesamtergebnisses («other comprehensive income»), wie dies ein Wahlrecht bereits bisher ermöglicht hat. Schwankungen im Deckungsgrad von Vorsorgeeinrichtungen bzw. aktuarielle Gewinne und Verluste entstehen insbesondere aufgrund von Zinssatzänderungen und der Rendite auf dem Vorsorgevermögen und können für ein Unternehmen durchaus erheblich sein.

In einer Stellungnahme zu den Vorschlägen des IASB erklärt Lukas Marty, Mitglied der Geschäftsleitung von KPMG: «In der weltweiten Wirtschaftskrise sind Ausserbilanzverpflichtungen - wie sie sich auch aus der Anwendung des Korridoransatzes ergeben können - wieder vermehrt zum Thema geworden. Zwar dürfte der vorliegende Entwurf des IASB nicht ganz widerspruchslos hingenommen werden, jedoch ist er als Reaktion auf die Kritik an der gegenwärtigen Praxis der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen zu verstehen, bei der aktuarielle Gewinne und Verluste lediglich im Anhang offengelegt aber nur zeitlich verzögert bzw. gar nicht im Abschluss verbucht werden müssen. Mit dem Vorschlag die anfallende Volatilität aus der Erfolgsrechnung herauszuhalten, versucht das Board immerhin, der Sorge Rechnung zu tragen, der Konzerngewinn könnte andernfalls als Massstab für die Performance eines Unternehmens untauglich werden.»

Weitere gewichtige Vorschläge des IASB betreffen die Berechnung des in der Erfolgsrechnung zu erfassenden Vorsorgeaufwandes eines Unternehmens. Inskünftig soll nicht mehr die langfristig erwartete Rendite auf Anlagen der Pensionskasse, sondern ein Zins auf dem Nettovorsorge-vermögen bzw. den Nettovorsorgeverpflichtungen (errechnet zum Diskontsatz der Verpflichtungen) erfasst werden. Soweit die effektive Vermögensrendite von diesem Zinssatz abweicht, sind entsprechende Gewinne oder Verluste ausserhalb der Erfolgsrechnung (als sonstiges Gesamteinkommen) auszuweisen.

Gemäss Lukas Marty dürfte zwar hauptsächlich die Abschaffung des Korridoransatzes Schlagzeilen machen. Die geänderte Berechnung des Vorsorgeaufwandes wird bei vielen Unternehmungen zu einem tieferen Konzernergebnis führen und ist deshalb nicht minder brisant. IFRS-Anwender tun gut daran, die Vorschläge des IASB umfassend zu prüfen und sollten auch Auswirkungen, beispielsweise in Bezug auf die Einhaltung von Kreditbedingungen (debt covenants), im Auge zu behalten.

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Zürich, 29.04.2010

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