KPMG begrüsst den am Freitag veröffentlichten Entwurf des International Accounting Standards Board (IASB) zur Einführung eines neuen Rechnungslegungsmodells für Versicherungsverträge. Die erfolgreiche Einigung auf gemeinsame Vorschriften würde sich angesichts der gegenwärtigen Heterogenität der Rechnungslegungspraktiken unter IFRS in den einzelnen Ländern nachhaltig auf die Versicherungswirtschaft auswirken.
Die Versicherer werden nach Einschätzung von KPMG nicht umhin kommen, sich mit diesen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Schliesslich geht es um eine Reihe von weitreichenden Umstellungen. Die Veröffentlichung des Entwurfs erfolgt zu einem Zeitpunkt, da ohnehin bereits weitgreifende Änderungsvorschläge für die Bewertung von Finanzinstrumenten auf dem Tisch von Finanzunternehmen jeder Art liegen.
Der IASB schlägt nunmehr für die Bewertung von Versicherungsverträgen ein Erfüllungswert-Modell vor. Patricia Bielmann, Partner und IFRS-Spezialistin bei KPMG, und Ian Sutcliffe, Partner Insurance Audit, kommentieren den Entwurf wie folgt: «Das IASB schlägt vor, die Bewertung der Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen an dem Betrag zu orientieren, den der Versicherer während der gesamten Laufzeit des Vertrags zu bezahlen hat. Man kommt damit dem Fair-Value-Grundsatz näher als im Falle eines kostenbasierten Modells, wie es nach US-GAAP oder auch nach den gegenwärtigen Schweizer Rechnungslegungsstandards angewendet wird. Beide Rechnungslegungsmodelle zielen trotz ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung auf den Schutz der Versicherungsnehmer ab und betonen besonders die Bildung von angemessenen Reserven, welche implizite Margen beinhalten.»
Anlass zu Diskussionen dürfte beim vorgeschlagenen Versicherungsmodell insbesondere die Frage der Festlegung des Diskontsatzes (der Charakteristika der Versicherungsverbindlichkeiten versus der Rendite der investierten Vermögenswerte) geben, welcher zur Diskontierung der Versicherungsverbindlichkeiten eingesetzt wird. Im weiteren genannt sei auch die Behandlung von veränderten Annahmen bei der Bewertung der Versicherungsverbindlichkeit. Die Auswirkungen veränderter Annahmen, ob finanzieller Art wie beispielsweise Zinsen oder nichtfinanzieller Art wie bei Mortalitäts- oder Invaliditätsrate, müssten für jeden Berichtszeitraum in der Bilanz sowie in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen werden.
Mit Blick auf den Entwurf erklärt Patricia Bielmann: «Die Versicherungsunternehmen dürften im Interesse einer grösstmöglichen Konsistenz bei der Erfassung von Schwankungen der Verbindlichkeiten und Vermögenswerte mit einiger Wahrscheinlichkeit die Bestimmungen der IFRS 9 Financial Instruments so anwenden, dass die den Versicherungsverbindlichkeiten gegenüber stehenden Vermögenswerte nach dem Fair Value bewertet und alle Veränderungen im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital ausgewiesen werden. Allerdings würden die Unterschiede zwischen den vorgeschlagenen Bewertungsansätzen für die Versicherungsverbindlichkeiten und für die zum Fair Value zu bewertenden Vermögensanlagen sich auch auf die Erfolgsrechnung bzw. das Eigenkapital auswirken. Es könnte sich daraus eine erhöhte Volatilität in der Gesamtergebnis-rechnung und im Eigenkapitalnachweis zahlreicher Versicherungsunternehmen ergeben.»
Die sofortige Berücksichtigung aller Änderungen in der Bewertung der Rechte und Pflichten eines Unternehmens aus einem Versicherungsvertrag in dessen Gesamtergebnisrechnung unterscheidet sich von den Vorschlägen des jüngst veröffentlichten Exposure Draft zur Darstellung des Umsatzes. Diesem Entwurf zufolge sollten veränderte Schätzungen Erträge bzw. die Aufwendungen nur in dem Masse beeinflussen, als sie entweder bereits erbrachte Leistungen abbilden oder verlustbringend sind. Die Auswirkungen dieser Vorschriften könnten unter Umständen über den Bereich der Rechnungslegung hinausgehen und auch die Produkte eines Versicherungsunternehmens sowie seine Asset Allocation betreffen.
Ian Sutcliffe fügt hinzu: «Die Darstellung der Ergebnisse dürfte einen weiteren, eher umstrittenen Punkt darstellen. Das IASB schlägt vor, dass die Erfolgsrechnung auf die Nettomargen fokussiert und weniger auf die Prämien und Aufwendungen eines Versicherungsvertrags. Im Ergebnis könnten dadurch Informationen wie das gesamte Prämienvolumen verloren gehen, ohne die der Abschluss und damit das Geschäft des Versicherungsunternehmens für Aussenstehende nicht zu analysieren sind. Die Versicherungsunternehmen könnten daher erwägen, den Analysten diese zusätzlichen Informationen neben dem Finanzbericht separat zukommen zu lassen.»
Thomas Varain, Sektorleiter Insurance von KPMG Schweiz, kommentiert die Entwürfe wie folgt: «In der Schweiz sollte die Entwicklung eines umfassenden IFRS-Standards für Versicherungsverträge in Verbindung mit dem Swiss Solvency Test (SST) betrachtet und realisiert werden, welcher die gesetzliche Kapitalausstattung von Versicherungsunternehmen regelt. Für die Bewertung und Bilanzierung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gemäss SST gelten weitgehend vergleichbare Ansätze und Methoden wie bei den IASB-Vorschlägen, so dass die Versicherungs-unternehmen unter Umständen in die Lage versetzt würden, ihre Finanzberichte und die gesetzlich vorgeschriebene Berichterstattung zu kombinieren. Allerdings zeigen sich im Detail doch auch Unterschiede. Wir würden es bevorzugen, wenn diese auf einzelne Fragen und Einzelfälle beschränkt blieben, in denen die SST-Auflagen und der Entwurf für die Rechnungslegung von Versicherungsverträgen von vornherein unterschiedliche Ziele verfolgen. Klar definierte Ziele sollten einen Abgleich zwischen dem jeweiligen Berichterstattungsrahmen ermöglichen. So wären auch alle Konfusionen betreffend der finanziellen Situation des Versicherungsunternehmens zu vermeiden.»
Thomas Varain weiter: «Die Vorschläge sind von erheblicher Relevanz für die finanzielle Berichterstattung der Versicherungsunternehmen und erwarten bei ihrer weltweiten Umsetzung gewisse Herausforderungen, insbesondere, wenn diese langfristige Produkte anbieten oder weltweit und auch in den Schwellenländern agieren. Daher unterstützen wir das Vorhaben des Boards, sich nochmals sorgfältig mit dem optimalen Zeitpunkt für ihr Inkrafttreten zu beschäftigen.»
Ian Sutcliffe bemerkte dazu: «Der Entwurf beinhaltet eine Menge an technischen Informationen, die es zu verdauen gilt. Aber bei einer detaillierten Durchsicht werden die Versicherungsunternehemen die IT-Systeme, Datenbestände und Prozesse identifizieren müssen, die von den Umstellungen in der Rechnungslegung berührt werden. Sie werden auch deren Rückwirkungen auf ihr Geschäft und ihre Mitarbeitenden im Auge behalten und entsprechende Pläne erstellen müssen, um alle diese Fragen und Herausforderungen unter Wahrung der Einführungsfristen in den Griff zu bekommen.»
KPMG begrüsst den Entwurf zur Rechnungslegung von Versicherungsverträgen, nachdem das IASB seit nunmehr zehn Jahren darüber diskutiert. Die Umsetzung der Vorschläge bedeutet viel Arbeit für die Versicherungsunternehmen, die sich allerdings, wie zu hoffen ist, lohnen wird, da nunmehr vergleichbare Finanzberichte von einzelnen Unternehmen in verschiedenen Ländern möglich werden.
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Zürich, 2. August 2010
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