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  • Typ: Press release
  • Datum: 24.08.2009

Führt die weltweite Wirtschaftskrise zu einer Stärkung des Steuerstandorts Schweiz? 

Sieben Jahre lang wurden weltweit die Einkommenssteuern gesenkt, nun scheint sich ein Gegentrend anzubahnen. Dies zeigt der «Individual Income Tax Rate Survey 2009» von KPMG. Die erste signifikante Erhöhung der maximalen Einkommenssteuer um 5% auf 46% hat Irland vorgenommen, und auch Island legte im laufenden Jahr 1,5% auf jetzt 37,2% zu. Grossbritannien kündigte für das kommende Jahr gar eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes um 10% auf neu 50% für natürliche Personen an – eine Entwicklung, welche die Attraktivität des Steuerstandorts Schweiz weiter stärken könnte.

Noch gleicht das Bild dem vom Vorjahr: Weltweit haben von 86 Ländern neun Länder die maximalen Steuersätze für natürliche Personen gesenkt; nur zwei Länder haben sie erhöht. Im Vergleichszeitraum der Studie von sieben Jahren wurden nur in fünf Ländern die Spitzeneinkommensteuersätze erhöht. Weltweit sind sie durchschnittlich um 2,3% gefallen, sie liegen derzeit bei 28,9%. Die stärksten Steuersenkungen hat der europäische Wirtschaftsraum erfahren: hier fielen die maximalen Einkommenssteuern im Durchschnitt um 5,1%. Verantwortlich dafür ist vor allem der anhaltende Trend zu Flat-Rate-Taxes im osteuropäischen Raum. Dennoch bezahlen die Bürger der Europäischen Union nach wie vor die höchsten Einkommenssteuern weltweit.

 

Sechs Kantone sind international top

Die Schweiz ist im internationalen Vergleich zum Vorjahr hinter einigen osteuropäischen

Ländern, den Kanalinseln sowie Finnland und Zypern auf Rang 12 platziert. Zehn Kantone haben

im Vergleich zum vergangenen Jahr Senkungen vorgenommen, allem voran Uri mit der

Einführung einer Flat Rate Tax von 25,61% (zuvor: 33%). Im direkten Vergleich zwischen

Ländern und Kantonen (Hauptorte) zeigt sich, dass einige der besten europäischen Adressen für

Privatpersonen in der Schweiz liegen. Gleich sechs Kantone bleiben unter 30% und fallen damit

in die «Swiss Top Group»: Zug, Schwyz, Obwalden, Appenzell Innerrhoden, Nidwalden – und

als Neueinsteiger Uri. Einzig Bern hat den maximalen Einkommensteuersatz leicht erhöht, um

0,63% auf nun 41,38%. Insgesamt sind neun Kantone im europäischen Vergleich unter den «Top

Twenty» – die Schweiz ist damit weiterhin absolut wettbewerbsfähig.

 

Internationaler Trend zu höheren Einkommenssteuern erkennbar

Nachdem in den vergangen Jahren die Einkommensbesteuerung ständig abnahm, scheint nun

unter dem Druck der schwierigen Weltwirtschaftssituation erstmals ein Gegentrend erkennbar.

Die Studienergebnisse legen den Schluss nahe, dass die Talsohle möglicherweise erreicht ist und

natürliche Personen sich in den kommenden Jahren in einigen Ländern wieder auf

Steuererhöhungen einstellen müssen. Den Anfang machte Irland, das den maximalen

Einkommenssteuersatz um 5% auf nun 46% angehoben hat. Auch die britische Regierung plant

für 2010 eine Erhöhung: Der Spitzensteuersatz für Privatpersonen mit einem Einkommen von

mehr als 150’000 GBP soll um 10% auf neu 50% steigen. Da in der Schweiz derzeit kein Trend

zur Erhöhung der maximalen Einkommenssteuersätze auszumachen ist, könnte die internationale

Entwicklung der Standortattraktivität des Landes weiter Vorschub leisten.

 

Weltweit sind die Änderungen bislang gering: Wie schon im vergangenen Jahr hat Dänemark den

höchsten Einkommenssteuersatz der Welt mit 62,3% und weiterhin ist die niedrigste Rate

innerhalb der EU 10% und in Bulgarien zu finden. Im Wirtschaftsraum Asien-Pazifik führt Hong-

Kong mit 15% die Rangliste an, in Lateinamerika ist nach den steuerfreien Cayman Inseln

Paraguay mit einer maximalen Einkommenssteuer von 10% führend.

 

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KPMG AG

Andreas Hammer

Head of Public Relations

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E-mail: kpmgmedia@kpmg.ch

http://www.kpmg.ch

 

Hinweise zur Studienmethodik

Ziel der alljährlich stattfindenden Analyse ist jeweils, die weltweite Entwicklung der Einkommenssteuersätze von 2003 bis zum laufenden Jahr zu dokumentieren und die Ergebnisse zu interpretieren. Verglichen werden die Maximaleinkommenssteuersätze von verheirateten Einzelpersonen im Angestelltenverhältnis, kinder- und konfessionslos sowie ohne Berücksichtigung von Abzugsmöglichkeiten.