Details

  • Typ: Press release
  • Datum: 24.01.2011

Investoren als Hauptgeschädigte der Wirtschaftskriminalität 

Im letzten Jahr wurden 52 Fälle von Wirtschaftskriminalität im Umfang von CHF 365 Millionen vor Schweizer Gerichte gebracht. Es zeigt sich, dass in vielen Fällen eine Mehrzahl von Angeklagten vor Gericht steht. In einer Vielzahl der Fälle wurde den Angeklagten gewerbsmässiger Betrug oder bandenmässige Geldwäscherei vorgeworfen.

Gegenüber dem Vorjahr wurden 2010 etwas weniger Fälle vor Gericht gebracht, welche für die Erarbeitung des «KPMG Forensic Fraud Barometer» relevant sind: Die Anzahl sank von 57 im Jahre 2009 auf 52. Auch betragsmässig ist eine Abnahme zu verzeichnen; die Totalsumme von CHF 1.5 Milliarden im Vorjahr war zu einem erheblichen Teil auf den grössten Fall von organisierter Kriminalität und Geldwäscherei zurückzuführen, der je in der Schweiz zur Anklage gebracht wurde. Die Summe des strafrechtlich relevanten Schadens betrug im Jahre 2010 noch knapp CHF 365 Millionen.

 

Ein Grund für diese Abnahme könnte darin liegen, dass eine Vielzahl der geschädigten Unternehmen vermehrt selber mit den kriminellen Mitarbeitern eine Vereinbarung zur Rückzahlung des Schadens trifft und letztlich von einer Strafanzeige absieht. Für dieses Vorgehen spricht insbesondere die Tatsache, dass es den betroffenen Unternehmen eine rasche, kostengünstige und diskrete Erledigung des Problems ermöglicht. Knapp die Hälfte aller Fälle, nämlich 24 (i.V. 18), wurden an ein Gericht in der Region Zürich überwiesen. Dabei handelte es sich in den meisten Fällen um Betrug, teilweise in Verbindung mit dem Vorwurf der Geldwäscherei.

Investoren und kommerzielle Unternehmen besonders betroffen
Am stärksten geschädigt wurden in der Berichtsperiode die Investoren mit einer Deliktsumme von CHF 130 Millionen. Im Jahr 2009 waren Finanzinstitute mit einer Deliktsumme von CHF 287 Millionen die am stärksten betroffene Gruppe. Anne van Heerden, Partner und Head of Forensic von KPMG Schweiz, kommentiert die Ergebnisse wie folgt: «Die im Vergleich zu den Vorjahren etwas tiefere Deliktsumme mag auf den ersten Blick erstaunen. Man darf jedoch trotz der tieferen Summe den hohen volkswirtschaftlichen Schaden durch Wirtschaftskriminalität sowie die soziale Komponente nicht unterschätzen. So verlieren Rentner ihr Erspartes, Arbeitnehmer ihre Arbeitsstelle. Durch Korruption werden Preise und Wettbewerb verfälscht, was insbesondere Konsumenten und Zulieferer spüren.»

Nur die Spitze des Eisbergs
Der «KPMG Forensic Fraud Barometer» beleuchtet insofern nur die Spitze des Eis¬berges. Gemäss Erhebungen von KPMG wird in lediglich ca. 20% aller Fälle überhaupt die Justizbehörde eingeschaltet. Davon werden viele Fälle nicht an ein Gericht überwiesen, sondern im Strafbefehlsverfahren erledigt oder mangels Beweisen eingestellt. Wirtschaftskriminalität kann Unternehmen rasch an den Rand des Ruins bringen. Es ist wichtig, dass Unternehmen sich dessen bewusst sind und rechtzeitig entsprechend Vorsichtsmassnahmen ergreifen.

(Zu) gutgläubige Investoren
Investoren (12 Fälle, i.V. 19 Fälle) erlitten betragsmässig mit CHF 130 Millionen (i.V. CHF 168 Millionen) den grössten Schaden. Davon betrafen fünf Fälle den Tatbestand der Veruntreuung und fünf Fälle jenen des Betrugs, teilweise in Verbindung mit Geldwäscherei. In zwei Fällen handelte es sich um Anlagebetrug. Investoren wurden durch unterschiedliche Tätergruppen geschädigt, in grossem Ausmass durch gewerbsmässige Betrüger. Der durchschnittliche Schadensbetrag je Fall betrug dabei gut CHF 10 Millionen. Je nach Fall waren Dutzende Investoren betroffen. Investoren wurden gemäss Anklageschriften als «blauäugig», «vertrauensselig», «gutgläubig», «sich von der Fassade blenden lassend» oder auch als «manipulierbar» bezeichnet.

 

Philippe Fleury, Head of Forensic von KPMG in der Westschweiz, meint dazu: «Die Kreativität der Betrüger und deren kriminelle Energie kann grenzenlos sein. Der Betrüger weiss, dass er betrügt, was einen grossen Wissensvorsprung darstellt. Anleger dagegen vertrauen oftmals den wenigen, ihnen zugänglichen Informationen, nehmen eventuell keine eigenen Abklärungen vor und lassen sich unter Umständen von der scheinbar perfekten Fassade, den möglicherweise zu Beginn hohen ausbezahlten Renditen oder der perfekten Homepage mit eigenem Zugang zum vorgetäuschten Kundenkonto blenden. Investoren sollten sehr skeptisch sein, wem sie ihr Geld anvertrauen, und Parteien wie Vermittler und Schuldner sorgfältig prüfen.»

Region Zürich mit den meisten Deliktfällen
Die Region Zürich steht mit 24 Fällen (i.V. 18 Fälle) und einer Deliktsumme von knapp CHF 200 Millionen (i.V. CHF 166 Millionen) sowohl summen- als auch anzahlmässig wiederum an der Spitze der Statistik. Mit Zürich ist wiederum der bedeutendste Finanzplatz der Schweiz prominent vertreten, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass es sich bei zahlreichen Wirtschaftsdelikten um Veruntreuungen oder Betrug im Finanzsektor sowie bei Investoren handelt. Auffällig ist, dass ein Drittel der im Kanton Zürich angeklagten Deliktsumme durch das Management verursacht worden ist. Demgegenüber wurden lediglich vier der 24 Fälle durch Mitarbeitende ohne Kaderfunktionen verursacht, mit einem vergleichsweise geringen Deliktbetrag von CHF 2 Millionen. In der Genferseeregion betreffen drei Fälle mit zwei Dritteln der Deliktsumme (CHF 40 Millionen) das Management als Tätergruppe; die CHF 30 Millionen Deliktsumme in der Region Tessin wurden ausschliesslich durch das Management verursacht.

 

Neben der Region Zürich wurden ebenfalls im Espace Mittelland zahlreiche Fälle angeklagt (9 Fälle, i.V. 13 Fälle). Wie in der Genferseeregion (7 Fälle, i.V. 2 Fälle) und der Ostschweiz (7 Fälle, i.V. 4 Fälle) standen dabei Veruntreuungen und betrügerische Handlungen im Vordergrund, teil¬weise in Verbindung mit dem Vorwurf der Geldwäscherei. Es fällt auf, dass im Espace Mittelland fast zur Hälfte die Tätergruppe «Kunden» zu verzeichnen war. Matthias Kiener, Head of Forensic von KPMG in Bern und verantwortlich für Investigations, erklärt dazu: «Zu der Tätergruppe «Kunden» zählen insbesondere unehrliche Versicherungsnehmer, die sich mit betrügerischen Anspruchsbegründungen finanzielle Vorteile erschleichen. Wir haben im letzten Jahr einige Fälle von mutmasslichem Versicherungsbetrug untersucht, bei denen Unternehmen in einer angespannten finanziellen Situation versuchten, ungerechtfertigt Leistungen einer Versicherungsgesellschaft zu beziehen. Diese Unternehmen hofften zum Beispiel, Liquiditätsengpässe überwinden zu können.»

Management als häufigste Tätergruppe
In 27% der Fälle (i.V. 25%) gehörten die Täter zum Management und verursachten einen Deliktbetrag von CHF 120 Millionen. 16% (i.V. 11%) der Fälle waren Mitarbeitenden ohne Kaderfunktion und 8% (i.V. 9%) der Fälle Kunden zuzurechnen. Gewerbsmässige Betrüger verursachten 18% (i.V. 23%) der Fälle. Wenig überraschend führten Delikte, die durch Mitarbeitende ohne Kaderfunktion oder durch Kunden begangen wurden, durchschnittlich zu tieferen Schadensbeträgen als solche, die durch das Management verübt wurden.

Bei den Finanzinstituten und kommerziellen Unternehmen als Geschädigte waren jeweils mehr als die Hälfte der Fälle der Tätergruppe «Management» zuzurechnen. Auch hier waren regelmässig höhere Deliktsummen zu verzeichnen, als wenn es sich bei der Tätergruppe um Mitrbeitende oder Aussenstehende handelte. Die durchschnittliche Deliktsumme bei den durch das Management verursachten Fällen bei Finanzinstituten betrug gut CHF 7 Millionen, bei den kommerziellen Unternehmungen knapp CHF 5 Millionen.

Verwendungszweck
Die deliktisch erlangten Gelder wurden wie in den Vorjahren für unterschiedliche Zwecke ver¬wendet. So wurden mit dem Deliktserlös zum Beispiel Luxusgüter wie teure Autos und Schmuck, eine neue Küche oder neue Möbel gekauft. Sogenannte «Engpasstäter» haben mit dem deliktisch erlangten Geld weiter beispielsweise die Löhne der Angestellten bezahlt, Rechnungen der Mehrwertsteuer beglichen oder Börsengeschäfte, Darlehens- und Hypothekarzahlungen vorgenommen.

 

Betrug nach Regionen/ geografische Verteilung
Tabelle I

 

Betrug nach Tätergruppen

Tabelle II

 

Betrug nach Opfergruppen

Tabelle III

 

Methodologie

Zur Erstellung des «KPMG Forensic Fraud Barometer» berücksichtigte KPMG Fälle von Betrug und ähnlichen Wirtschaftsdelikten mit einem Schadensbetrag von mindestens CHF 50'000' welche vor einem Schweizer Strafgericht zur Verhandlung kamen oder angeklagt sind (rechtshängig) und über welche in den wichtigsten Schweizer Tages- und Wochenzeitschriften berichtet wurde.
Methodologie

 

***

 

Zürich, 24. Januar 2011

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

 

KPMG AG
Andreas Hammer 
Head of Public Relations & Public Affairs
Telefon: +41 44 249 48 20
Mobil: +41 79 335 75 06
E-Mail: kpmgmedia@kpmg.ch
http://www.kpmg.ch/