Die beaufsichtigten Finanzinstitute wurden aufgefordert, ihr Cross Border Geschäft einer vertieften Analyse zu unterziehen (Phase 1) und basierend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen geeignete Massnahmen zwecks Risikominimierung zu definieren und implementieren (Phase 2) sowie entsprechende Monitoring- und Sanktionsmechanismen zu etablieren (Phase 3).