Die neuen Steuerabkommen der Schweiz 

Worum geht es?

 

Die Schweiz hat wegweisende Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich abgeschlossen. Diese ermöglichen die Besteuerung der in der Schweiz angelegten Vermögenswerte von Bankkunden, die in diesen Ländern ansässig sind, unter Wahrung ihrer Privatsphäre.

 

Was sind die Eckpunkte der neuen Steuerabkommen?

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Bis zur Umsetzung der Steuerabkommen können die Bankkunden aus diesen Ländern ihre Vermögenswerte nach wie vor mittels einer Selbstanzeige (deutsche und österreichische Kunden) bzw. unter den Regeln der "Liechtenstein Disclosure Facility“, "LDF“ (UK Kunden) regularisieren.

 

Auf der rechten Seite finden Sie Berechnungshilfen zur Ermittlung der Einmalzahlung zur Regularisierung der Vergangenheit.

 

Bezüglich der oben erwähnten Eckpunkte enthalten alle Steuerabkommen ähnliche Regelungen. Hinsichtlich wichtiger Details unterscheiden sich die Steuerabkommen jedoch aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme. Weiterführende Informationen zu den spezifisch zu beachtenden Aspekten finden Sie auf den Seiten "Steuerabkommen mit Deutschland" respektive "Steuerabkommen mit Grossbritannien".

Was sind Ihre Herausforderungen?

Auch wenn die Steuerabkommen frühestens am 1. Januar 2013 in Kraft treten und die Einmalabgabe frühestens am 31. Mai 2013 erhoben wird, sollten die Banken bereits jetzt erste Vorbereitungsmassnahmen einleiten. Da die Fragestellungen komplex sind und nicht isoliert betrachtet werden können, empfehlen wir, dass sich eine Arbeitsgruppe frühzeitig mit den Steuerabkommen befasst. So kann aus den verschiedenen Alternativen zeitnah die konkrete Vorgehensweise für Ihre Bank bestimmt und umgesetzt werden.

 

Parallel gilt es für jeden einzelnen Bankkunden zu prüfen, ob gegebenenfalls eine vorgängige Selbstanzeige bzw. LDF vorteilhaft wäre oder ob die Regularisierung im Rahmen der Steuerabkommen abgewartet werden soll.

Wie kann KPMG Sie unterstützen?

KPMG unterstützt sowohl die Banken wie auch die Bankkunden bei den vielfältigen Fragestellungen und insbesondere bei der Umsetzung der Steuerabkommen. Hierzu zählen u.a. folgende Dienstleistungen, für die wir Ihnen mit unserem erfahrenen Banken-Team von ausgewählten Experten zur Verfügung stehen:

 

Implementierung Steuerabkommen 

 

  • (In-House) Schulung der Bankmitarbeiter/ Kundeninformation 
  • (strafbefreiende) Selbstanzeige bzw. LDF
  • Individuelle Vergleichsrechnung zur Vorteilshaftigkeit der Alternativen 
  • Regulatorischer Support/ Erstellung von Steuerreports
  • Prüfung der Systeme auf korrekte Anwendung ("Zertifizierung") 
  • Definition "Betroffene Personen" (Covered Person") und Dokumentation 

 

Heiko Kubaile

Heiko Kubaile

Director, Head of German Tax & Legal Center

+41 44 249 26 75

Jürg Birri

Jürg Birri

Partner, Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte

+41 44 249 29 17

Wirksame strafbefreiende Selbstanzeige – ein leichtes Unterfangen? Die einzige Möglichkeit?

KPMG unterstützt Sie gerne bei den vielfältigen Fragestellungen rund um die strafbefreiende Selbstanzeige.

German Tax & Legal Center (GTLC)

Der Wirtschaftsraum Deutschland-Schweiz birgt steuerliche und rechtliche Chancen und Risiken, sowohl für die dort tätigen Unternehmen, als auch für Privatpersonen.