Die Schweiz hat wegweisende Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich abgeschlossen. Diese ermöglichen die Besteuerung der in der Schweiz angelegten Vermögenswerte von Bankkunden, die in diesen Ländern ansässig sind, unter Wahrung ihrer Privatsphäre.
(Klicken Sie auf das Bild um die Tabelle als PDF zu öffnen)
Bis zur Umsetzung der Steuerabkommen können die Bankkunden aus diesen Ländern ihre Vermögenswerte nach wie vor mittels einer Selbstanzeige (deutsche und österreichische Kunden) bzw. unter den Regeln der "Liechtenstein Disclosure Facility“, "LDF“ (UK Kunden) regularisieren.
Auf der rechten Seite finden Sie Berechnungshilfen zur Ermittlung der Einmalzahlung zur Regularisierung der Vergangenheit.
Bezüglich der oben erwähnten Eckpunkte enthalten alle Steuerabkommen ähnliche Regelungen. Hinsichtlich wichtiger Details unterscheiden sich die Steuerabkommen jedoch aufgrund der unterschiedlichen Steuersysteme. Weiterführende Informationen zu den spezifisch zu beachtenden Aspekten finden Sie auf den Seiten "Steuerabkommen mit Deutschland" respektive "Steuerabkommen mit Grossbritannien".
Auch wenn die Steuerabkommen frühestens am 1. Januar 2013 in Kraft treten und die Einmalabgabe frühestens am 31. Mai 2013 erhoben wird, sollten die Banken bereits jetzt erste Vorbereitungsmassnahmen einleiten. Da die Fragestellungen komplex sind und nicht isoliert betrachtet werden können, empfehlen wir, dass sich eine Arbeitsgruppe frühzeitig mit den Steuerabkommen befasst. So kann aus den verschiedenen Alternativen zeitnah die konkrete Vorgehensweise für Ihre Bank bestimmt und umgesetzt werden.
Parallel gilt es für jeden einzelnen Bankkunden zu prüfen, ob gegebenenfalls eine vorgängige Selbstanzeige bzw. LDF vorteilhaft wäre oder ob die Regularisierung im Rahmen der Steuerabkommen abgewartet werden soll.
KPMG unterstützt sowohl die Banken wie auch die Bankkunden bei den vielfältigen Fragestellungen und insbesondere bei der Umsetzung der Steuerabkommen. Hierzu zählen u.a. folgende Dienstleistungen, für die wir Ihnen mit unserem erfahrenen Banken-Team von ausgewählten Experten zur Verfügung stehen:
Implementierung Steuerabkommen
Heiko Kubaile
Director, Head of German Tax & Legal Center
+41 44 249 26 75
Jürg Birri
Partner, Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
+41 44 249 29 17
Berechnen Sie die Einmalzahlung zur Regularisierung der Vergangenheit mit Hilfe unserer Online-Tools